1. Jahrestagung: Kontinuitäten und Diskontinuitäten der deutschen Sozialpolitik bis 1945

11.–12. Dezember 2014

Im Mittelpunkt der Sozialpolitik unter dem Nationalsozialismus, an der das Reichsarbeitsministerium an führender Stelle beteiligt war, standen „Arbeit“ und „Leistung“, wobei Arbeit stets als „nationale Arbeit“, Arbeit für die „Volksgemeinschaft“, und Leistung immer auch als Beitrag zur Optimierung des „Volkskörpers“ verstanden wurde. Das NS-Regime erfand seine Sozialpolitik und die ihm zugrunde liegenden Paradigmen allerdings nicht neu, sondern führte etliche sozialpolitische Traditionen der Weimarer Republik fort. Gleichzeitig zeigte sich der rassistische Zuschnitt der Sozialpolitik als markantester Einschnitt. Juden wurden frühzeitig von jedweden Sozialleistungen ausgeschlossen, später – abgestuft – auch ausländische Zwangsarbeiter. ‚Rassismus’ galt freilich auch nach ‚innen’. Im Dritten Reich besaß Sozialpolitik stets eine biopolitische Dimension.

Die Tagung sollte dazu dienen, Kontinuitäten und Diskontinuitäten der deutschen Sozialpolitik vom Kaiserreich bis in den Nationalsozialismus hinein auszuloten und zu fragen, inwieweit historisch gesetzte sozialpolitische Kernpunkte aus der Zeit vor 1933 in der tatsächlichen Praxis des NS-Regimes beibehalten bzw. inwiefern sie verändert wurden. Dabei galt es, auch die Handlungsmöglichkeiten des Reichsarbeitsministeriums als verantwortlicher politischer Instanz zu hinterfragen.